Einen mehrtägigen Kurs zu einem Resilienzthema besuchen, ohne dabei Urlaub zu "verbraten" - das geht!

Neues Jahr, neue Chancen! 2025 hat seit einer Weile begonnen. Vielleicht gehörst du zu denjenigen, die ihre „guten Vorsätze“ schon wieder über Bord geworfen haben? Mehr für Gesundheit und Wohlbefinden zu tun, lohnt sich. Aber nicht immer schaffen wir es, das alleine umzusetzen. Kurse können dabei helfen. In einem Kurs beschäftigen wir uns mehrere Tage intensiv mit einem Thema und können danach die eigene Gesundheitsfürsorge üben und in den Alltag integrieren. Einige Anregungen findest du auf unserer Seite unter den Regionen, unter anderem in Bad Dürkheim.
Selbstbewusstsein, Stressbewältigung und Entspannung
Unter der Überschrift „Selbst-Bewusstsein“ findet vom 23. bis 25. April an der Kreisvolkshochschule Bad Dürkheim ein Kurs für Frauen statt, die gerne souveräner in Beruf und Alltag auftreten möchten. Hier lernst du unter anderem, vor vielen Menschen zu sprechen oder das eigene Ziel in Verhandlungssituationen gut durchzusetzen, um dir deinen Alltag zu erleichtern. Vom 13. bis 17. Oktober bietet die
Kreisvolkshochschule Bad Dürkheim einen weiteren Kurs zur Stressbewältigung und Entspannung im Berufsalltag an. Dabei erhältst du wichtige Infos für den Erhalt deiner Arbeitskraft und für deine persönliche Gesundheitsförderung. Du lernst unter anderem Entspannungstechniken kennen, erlebst Natur und lernst, wie du die neuen Techniken in deinem Alltag umsetzen kannst.
Urlaub lieber für Schulferien und Co.?
Wenn du an den Kursen interessiert bist, deinen Jahres-Urlaub aber für die Schulferien oder für die Auszeit mit deinem Partner/deiner Partnerin oder mit Freunden benötigst: Beide Fortbildungen eignen sich als so genannte Bildungsfreistellungsmaßnahme. In Rheinland-Pfalz kannst du dich bis zu zehn Tage in zwei Jahren für deine Weiterbildung freistellen lassen. Und das ohne deinen Jahresurlaub anzutasten! Du meldest dich zum gewünschten Kurs an und reichst bei deinem Arbeitgeber einen Antrag auf Bildungsurlaub ein. Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn vorliegen und kann nur in Ausnahmefällen abgelehnt werden. Wichtig ist, dass die gewünschte Weiterbildung zu den Themenfeldern Beruf oder Gesellschaftspolitik gehört und offiziell anerkannt ist. Mehr Infos dazu gibt es auf der Webseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (Link öffnet sich in neuem Fenster/Tab).
Und falls du aktuell nicht berufstätig bist: Die beiden Kurse stehen auch allen anderen Interessierten offen!
Blogbeitrag vom 05.02.2025, Text: Irina Kast, Foto: 123rf.com/adam121