Erklärung zur Barrierefreiheit

(Anforderung gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht)

Vorbemerkungen

Barrierefreiheit ist für uns von zentraler Bedeutung. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll gleichermaßen von den Informationen der Resilienzinitiative profitieren können, möglichst ohne Barrieren und Einschränkungen. Unser zentrales – aber nicht das einzigste – Mittel zur Verbreitung der Informationen ist diese Webseite. Deswegen setzen wir uns intensiv dafür ein, die Inhalte unserer Webseite so zugänglich wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass unsere Seite – mit nur wenigen Einschränkungen – auf Smartphones nutzbar ist, dank eines responsiven Designs, das sich an verschiedene Bildschirmgrößen anpasst. Gleichzeitig stoßen auch wir dabei schnell an finanzielle und technische Grenzen. 

Das soll jedoch nicht dazu führen, dass Du die für Dich hilfreichen Informationen nicht nutzen kannst. Hier unsere Bitte, falls es Probleme bei der Nutzung unserer Webseite gibt:

  1.  Bitte nutze die Tools zur Verbesserung ausgwählter Aspekte der Darstellung unserer Webseite (siehe unten)
  2. Melde Dich bei uns, falls die Barrieren für Dich zu hoch sind – wir bemühen uns Dir unmittelbar weiterzuhelfen. Kontaktinformationen findest Du auf unserer Kontaktseite.
  3. Nutze die Feedbackmöglichkeit „Barriere melden“, die in der Fußzeile jeder Seite enthalten ist. Damit lernen wir die „Problemzonen“ unserer Seite besser kennen und können diese Schritt für Schritt beseitigen
  4. Unabhängig davon werden wir uns weiter darum bemühen, unsere Webseite barrierefrei zugänglich zu machen. Dabei handelt es sich um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess, Deine Unterstützung und Feedback hilft uns dabei, immer besser zu werden.

Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Adresse www.resilienz-pfalz.de veröffentlichte Website des Instituts für Technologie und Arbeit (ITA) e.V. Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf  einer im Zeitraum von 01.03.2025 bis 03.03.2025 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Alternative Textbeschreibungen: Zahlreiche Bilder dieser Webseite besitzen keine Beschreibung des Inhalts, da sie überwiegend dekorativen Charakter haben. Inhaltstragende Bilder werden grundsätzlich mit Alternativtexten versehen. 
  • PDF-Downloads: Derzeit sind extern entwickelte und uns zur Verfügung gestellte PDF-Downloads überwiegend nicht barrierefrei. Bei neu eingestellten PDF-Dateien sind wir bemüht, diese barrierefrei zu erstellen.
  • Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar  (Erfolgskriterien Unübliche Worte, Abkürzungen sowie Leselevel).
  • Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. (Erfolgskriterium Gebärdensprache
  • Fallweise gibt es Farb-Kombinationen, in denen Kontraste nicht hoch genug sind (Erfolgskriterium Kontrast Minimum).

Die 

  • interaktive Landkarte (Titelseite sowie in den jeweiligen Regionen),
  • Veranstaltungskalender (in der Monatsansicht)
  • einige interaktive Elemente des Webseiten-Themes bzw. erforderlicher WordPress-Plugins

sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet. Alle Inhalte der Landkarte sind jedoch auch über den Hauptmenüpunkt „Regionen“ erreichbar, alle Kalendereinträge über die Listendarstellung aller anstehenden Termine (Default-Ansicht unter dem Menüpunkt „Aktuelles > Kalender„).

Diese Erklärung wurde am 03.03.2025 erstellt bzw. aktualisiert.

Dieses Logo erscheint auf allen Seiten unserer Webseite und ermöglicht einen schnellen Zugriff auf die Tools. Falls es nicht benötigt wird, kann es auch vollständig ausgeblendet werden. 

Verbesserung ausgewählter Aspekte der Webseiten-Darstellung

Zur weiteren Verbesserung der Nutzbarkeit unserer Webseite haben wir das Tool „Ally“ installiert, mit dem Du einige Einstellungen der Webseite unmittelbar an Deine Bedürfnisse anpassen kannst. Dazu zählen:

  • Text größer anzeigen
  • Eine lesbarere Schriftart nutzen
  • Die gesamte Seite in Graustufen (also: ohne Farbe) anzeigen
  • Den Kontrast der Inhalte verstärken
  • Eine Lesemaske ein- und ausblenden, die beim Lesen hilft
  • Bilder ein- und ausblenden
  • Animationen anhalten
  • Links, die manchmal nicht als solche erkennbar sind, deutlich hervorheben

Barriere melden

Bitte nutze unsere Seite „Barriere melden“, um uns Probleme mit der Webseite und Deinem Zugang dazu zu melden. Einen direkten Zugriff auf diese Meldeseite findest Du in der Fußteile jeder Seite.